Suchtberatung auf Anregung von Jugendberufsagentur, Jobcenter oder Arbeitsagentur

Das Ziel ist klar: Frühe Hilfen, um sich beruflich nicht selbst im Weg zu stehen.

Dies gilt auch für Menschen, die einen riskanten, problematischen oder abhängigen Umgang mit Alkohol, Drogen, Glücksspielen oder elektronischen Medien haben. 

Deswegen hat die Suchthilfe in Hamburg Kooperationen mit den Jobcentern, team.arbeit.hamburg, den Jugendberufsagenturen und der Arbeitsagentur. Menschen, die dort betreut werden, können sich an ihre Fallmanagerin / ihren Fallmanager oder ihre Vermittlerin / ihren Vermittler wenden und auf ihre Probleme im Bereich Sucht hinweisen. Es kann aber auch sein, dass sie angesprochen werden.

Suchtgefährdung oder Abhängigkeit beeinträchtigt nämlich oft die langfristige Arbeitsfähigkeit auf unterschiedliche Weise. Manchmal schleichend und lange unauffällig. Damit Sie eine berufliche Perspektive verwirklichen können, die Ihren Fähigkeiten angemessen ist, ist es wichtig, einen risikoarmen Umgang mit Suchtmitteln und -verhalten zu entwickeln.

Wenn Sie also angesprochen und an uns verwiesen werden, geschieht das in der Regel in Ihrem Interesse. Das muss nicht bedeuten, dass Ihre Betreuerin / Ihr Betreuer im Jobcenter, in der Jugendberufsagentur oder in der Arbeitsagentur sie "abstempelt". Vielmehr wird Ihnen eine Gelegenheit geboten, in einer Einrichtung mit jemandem, der viel Erfahrung in dem Bereich hat, im Rahmen von Beratung zu klären, ob Sie ein Problem haben und wenn ja, gemeinsam zu entwickeln, was eine sinnvolle und realistische Veränderung sein könnte.

Covid19-bedingte Einschränkungen:

Derzeit finden keine offenen Sprechstunden in der Einrichtung statt.

Auch in der JBA Wandsbek findet keine Sprechstunde statt.

Bei Vermittlung durch das JC / die JBA können Sie sich aber dennoch an uns wenden. Wir finden dann mit Ihnen eine Lösung, wie Sie eine Bescheinigung über die Beratung bekommen.

Wie läuft das konkret?

Sprechstunde im Suchthilfezentrum Die Boje

Sprechen Sie uns bei Ihrem ersten Besuch in unserer offenen Sprechstunde an, wenn Ihr Jobcenter, Ihre Jugendberufsagentur oder Ihre Arbeitsagentur Sie an uns verwiesen hat. Sie erhalten dann innerhalb einer, spätestens zwei Wochen einen Folgetermin. Grundlage ist die Unterzeichnung des Hinweises zur Datenübermittlung bei Ihrer Vermittlerin / Ihrem Vermittler oder Ihrer Fallmanagerin / Ihrem Fallmanager. Die in Anspruch genommenen Beratungen werden Ihnen schriftlich auf dem entsprechenden Vordruck bestätigt. Nach Abschluss der Beratung wird eine Beendigungsmitteilung übersandt. Beratungsinhalte werden nicht weitergegeben.

Sprechstunden vor Ort in der JBA

Wir führen in manchen Jugendberufsagenturen Sprechstunden mit Erstberatungen vor Ort durch und ermöglichen in unserer Einrichtung einen besonders raschen Zugang in die Beratung bei einer Vermittlung durch die Jugendberufsagenturen. Sprechen Sie Ihre Vermittlerin / Ihren Vermittler bzw. Ihre Fallmanagerin / Ihren Fallmanager auf unsere Angebote an.