Spenden

Spenden helfen, die Arbeit der Boje zu unterstützen. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Kassen sind wir zunehmend darauf angewiesen, um eine fachlich gute Arbeit zu gewährleisten.

Spendenkonto:

GPD Nordost gGmbH

IBAN: DE 3925 1205 1000 0741 1700

BIC: BFSWDE33HAN

Bank für Sozialwirtschaft Hannover

Selbstverständlich bekommen Sie für Ihre Spende eine Spendenbescheinigung, die Sie beim Finanzamt geltend machen können.

Bitte wenden Sie sich dafür per E-Mail direkt an die Leitung des Suchthilfezentrums und nennen Sie die Adresse, an die wir die Spendenbescheinigung senden sollen.

  • Geldspende
    Einzelpersonen oder Firmen können sich mit einer einmaligen oder monatlichen Spende für unsere Arbeit einsetzen.
  • Persönliche Feiern
    Ein Geburtstag, ein Jubiläum oder eine Hochzeit, sind gute Gelegenheiten, die mit dem Engagement für unsere Arbeit verbunden werden können.
  • Patenschaften
    Mit monatlichen Spenden können Sie die Patenschaft für Personalleistungen in der BOJE übernehmen. Durch Patenschaften können wir mehr Betroffene zu einem frühen Zeitpunkt erreichen. 
  • Zeit- und Sachspenden
    Für bestimmte Aufgabenfelder ist es auch denkbar, Zeit oder Sachmittel zu spenden.
    Wir informieren Sie gerne darüber, welchen Bedarf wir haben.

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und sagen herzlichen Dank!

Laut Freistellungsbescheid vom 03.05.2019 des Finanzamtes Hamburg-Nord (Steuernr.: 17/430/11690) ist die GPD als gemeinnützige und mildtätige Körperschaft anerkannt. Die Körperschaft ist berechtigt für Spenden, die ihr zur Verwendung für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Laut Bescheid vom 03.12.2015 des Finanzamts Hamburg-Nord AZ: 17 / 430 / 11690 K43 nach § 60a Abs.1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde festgestellt:

Der Gesellschaftsvertrag der gGmbH Gemeindepsychiatrische Dienste Hamburg-Nordost GmbH in der Fassung vom 18.08.2008 erfüllt die satzungsgemäßen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO.

Bitte teilen Sie uns mit, wohin wir die Spendenbescheinigung senden sollen.